Eislaufordnung

  1. Die Eintrittskartenpreise für die öffentlichen Eislaufzeiten sind am Eingang zur Eisbahn ersichtlich. Das Betreten ist nur nach vorheriger Lösung der Eintrittskarte gestattet. Die Eintrittskarten berechtigen nur zur einmaligen Benutzung während einer der Laufzeiten und verlieren mit deren Beendigung ihre Gültigkeit. Die Eintrittskarten für die öffentlichen Eislaufzeiten berechtigen nicht zum Besuch einer Eissportveranstaltung. Durch die Lösung eines Eintrittsausweises unterwirft sich jeder Besucher den Bestimmungen dieser Eislaufordnung.
  2. Die Eislaufzeiten sind aus dem Zeitplan ersichtlich. Bei Veranstaltungen entfallen die betreffenden Laufzeiten. Die dauernde oder vorübergehende Schließung der Eisbahn, sowie eine Änderung der Laufzeiten, werden rechtzeitig in der Eisbahn und Tagespresse angekündigt.
  3. Der Aufenthalt in den Garderoben- und Umkleideräumen ist nur Eisläufern und Begleitpersonen von Jugendlichen gestattet.
  4. Jeder Eisläufer hat sich auf der Eisbahn so zu verhalten, dass er Andere nicht gefährdet und belästigt. Zur Vermeidung von Unfällen ist Folgendes nicht gestattet:
    • Schnelllaufen, Kettenlaufen und Fangen spielen
    • Betreten der Eisbahn ohne Schlittschuhe
    • Rauchen auf der Eisfläche
    • Benutzung von Rennschlittschuhen während des öffentlichen Eislaufes
    • Laufen gegen die allgemeine Laufrichtung
    • Werfen von Schneebällen
    • Wegwerfen von Papier und anderen Gegenständen
    • Mitnehmen von Stöcken usw. auf die Eisfläche
    • Auf der Bande sitzen
  5. Die DSBG Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft behält sich vor, die Eisfläche nach Bedarf zu verkleinern oder Teile der Eisfläche (z.B. für Kinder und Kunstlauf) von der allgemeinen Lauffläche abzutrennen.
  6. Für die Garderobe wird nur gehaftet, wenn diese Ordnungsgemäß gegen eine Garderobenmarke abgegeben wird. Die Rückgabe erfolgt nur gegen Ablieferung der Garderobenmarke ohne Prüfung der Berechtigung des Empfängers. In der Gebühr für die Garderobenanlage ist die Versicherung der abgegebenen Sachen eingeschlossen. Bargeld und Tascheninhalt sind nicht versichert.
    Kleidungsstücke und andere Gegenstände, die nicht in der Garderobe abgegeben sind, dürfen nicht an anderen Stellen der Eisbahn abgelegt werden.
  7. Die Benutzung aller Einrichtungen der Kunsteisbahn geschieht auf eigene Gefahr. Für Sach- und Körperschäden, die aus Anlass des Besuches dieser Anlage entstehen, wird keinerlei Haftung übernommen.
  8. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die Eislaufordnung erfolgt Verweisung von der Eisbahn ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes.
  9. Die DSBG Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft kann ein dauerndes oder befristetes Betretungsverbot der Eisfläche aussprechen.
    Beanstandungen nimmt das Ordnungspersonal entgegen und schafft, soweit möglich, sofort Abhilfe. Weitergehende Wünsche, Anregungen und Beschwerden bitten wir uns mitzuteilen.